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Barrierefreiheit · WCAG 2.1 AA · Schweiz und EU

Gilt die Barrierefreiheits­pflicht für Ihre Website — und ab wann?

Drei Regelwerke, drei Adressaten, drei Zeitpunkte — kein Wunder, dass die Auskünfte auseinandergehen. Sechs Fragen ordnen Ihren Fall ein, eine Messung zeigt, wo Ihre Website heute steht. Beides als PDF, in rund einer Minute. Kostenlos und ohne Nachfassanruf.

Wer davon profitiert — und es sind mehr, als man denkt

Barrierefreiheit klingt nach einer kleinen Zielgruppe. Sie ist es nicht.

Sie betrifft die Kollegin, die ihre Bildschirmlupe benutzt. Den Einkäufer, der seit einer Handverletzung nur mit der Tastatur arbeitet. Die Kundin, die Ihr Formular in der Bahn ausfüllt und den Kontrast bei Sonnenlicht nicht lesen kann. Und alle, die älter werden — was auf jeden zutrifft.

Die meisten dieser Menschen sagen nie, dass etwas nicht ging. Sie gehen einfach woanders hin. Das ist der Grund, warum Barrieren so lange unbemerkt bleiben: Sie erzeugen keine Beschwerden, sie erzeugen Stille.

Und die praktische Nachricht: Fast alles, was Barrierefreiheit verlangt, macht eine Website auch sonst besser. Klare Beschriftungen, ausreichender Kontrast, sauberes Markup, Bedienbarkeit ohne Maus — davon profitiert jeder Besucher, und Suchmaschinen lesen dieselben Signale.

Was Sie bekommen

01

Ihre Einordnung

Welches der drei Regelwerke Sie trifft — und welches ausdrücklich nicht. Mit Datum. Wo Ihre Angaben keine Entscheidung zulassen, steht die Zeile als offen da statt als Vermutung. Wir raten nicht zu Ihren Lasten.

02

Die Messung

Startseite und bis zu vier Unterseiten gegen WCAG 2.1 AA. Je Befund: Kriterium, Schweregrad, betroffene Elemente, Seite. Der Bericht nennt auch, welche Seiten geprüft wurden — damit Sie wissen, worauf sich das Ergebnis bezieht.

03

Was zuerst zu tun ist

Die Befunde nach Wirkung geordnet, nicht nach Reihenfolge im Quelltext. Was viele Menschen betrifft, steht oben. Bei den meisten Websites liegt der grösste Teil der Wirkung in einer Handvoll Änderungen.

Sechs Barrieren, die fast überall auftreten

Man muss keinen Check laufen lassen, um die häufigsten zu kennen. Die meisten Websites scheitern an denselben sechs Punkten — und keiner davon ist schwer zu beheben.

01Zu schwacher Kontrast

Hellgrauer Text auf Weiss sieht ruhig aus und ist für viele nicht lesbar. Die Regel: normaler Text braucht ein Verhältnis von 4,5:1, grosser Text 3:1.

Selbst prüfen: Farbwerte in einen Kontrastrechner eingeben, zwei Minuten.

02Bilder ohne brauchbaren Alternativtext

Nicht das Fehlen ist das häufigste Problem, sondern der Inhalt: bild-2024-final.jpg steht zwar da, sagt aber nichts.

Selbst prüfen: Beschreibt der Text, was jemand wissen muss, der das Bild nicht sieht?

03Formularfelder ohne verknüpfte Beschriftung

Ein Feld, das nur einen Platzhaltertext hat, ist für eine Vorlesesoftware ein Feld ohne Namen. Der Platzhalter verschwindet ausserdem beim Tippen.

Selbst prüfen: Klick auf die Beschriftung — springt der Fokus ins Feld?

04Links, die nur «mehr» heissen

Vorlesesoftware kann alle Links einer Seite auflisten. Eine Liste aus zwölfmal «mehr erfahren» ist unbrauchbar.

Selbst prüfen: Ergibt der Linktext ohne den Satz drumherum noch Sinn?

05Nicht bedienbar ohne Maus

Aufklappmenüs, Bildergalerien, Fenster, die sich nicht mit der Tastatur schliessen lassen.

Selbst prüfen: Einmal mit der Tabulatortaste durch die Startseite — und dabei immer sehen, wo Sie gerade sind.

06Fehlende Sprachangabe

Eine Zeile im Quelltext. Fehlt sie, liest die Vorlesesoftware deutschen Text womöglich mit englischer Aussprache vor.

Selbst prüfen: Steht im Quelltext <html lang="de">? Kleinste Änderung mit der grössten Wirkung pro Aufwand.

Punkt 1 bis 4 und Punkt 6 findet der Check automatisch. Punkt 5 findet er nicht — dafür braucht es die Tabulatortaste und fünf Minuten. Probieren Sie es, bevor Sie das Formular ausfüllen.

Was eine Maschine sieht — und was nicht

Eine automatische Prüfung ist schnell, gründlich und unbestechlich bei allem, was sich zählen und messen lässt: Kontrastwerte, fehlende Attribute, falsch verschachtelte Überschriften, Formularfelder ohne Namen. Das erledigt sie in einer Minute für fünf Seiten — schneller und vollständiger, als es jemand von Hand könnte.

Was sie nicht kann, ist urteilen. Ob ein Alternativtext das Bild wirklich beschreibt, ob die Reihenfolge beim Vorlesen einen Sinn ergibt, ob jemand mit der Tastatur ans Ziel kommt — das sieht man erst, wenn man es tut.

Deshalb sagen wir es lieber vorher als im PDF: Ein sauberes Messergebnis heisst nicht, dass eine Website barrierefrei ist. Es heisst, dass die messbaren Kriterien erfüllt sind — und das ist ein guter erster Schritt, kein Abschluss.

Der Bericht ist eine Selbsteinschätzung, keine Konformitätserklärung. Die Einordnung der Rechtslage beruht auf Ihren Angaben und ist eine Orientierung, keine Rechtsauskunft.

Check starten

Adresse, Firma, geschäftliche E-Mail und sechs Fragen — etwa zwei Minuten. Der Bericht kommt in rund einer Minute als PDF. Sie können die Seite danach schliessen.

Geprüft wird die Startseite und bis zu vier Unterseiten

An diese Adresse geht der Bericht

Sechs Fragen zur Einordnung

Diese sechs Fragen entscheiden, welches Regelwerk für Sie gilt. Wenn Sie eine nicht sicher beantworten können, wählen Sie «Weiss nicht» — die betreffende Zeile erscheint im Bericht dann als offen. Das ist ehrlicher als eine geratene Antwort, die zu einer falschen Einordnung führt.

1 · Sind Sie öffentliche Hand, ein öffentlich-rechtlicher Betrieb oder tragen Sie einen Leistungsauftrag?

Gemeint sind Verwaltungen, Anstalten, Betriebe mit staatlichem Auftrag — nicht Lieferanten der öffentlichen Hand.

2 · Haben Sie Kundschaft in der EU?

Auch einzelne Kundinnen und Kunden zählen, nicht erst eine Niederlassung.

3 · Bieten Sie Onlineshop, Buchung, Konto oder Zahlung an?

Alles, wo jemand auf Ihrer Website etwas abschliesst — nicht nur ein Kontakt­formular.

4 · Richtet sich Ihr Angebot an Endkundschaft?

Privatpersonen als Zielgruppe, nicht ausschliesslich Geschäftskunden.

5 · Nehmen Sie an öffentlichen Ausschreibungen teil?

Barrierefreiheit ist dort zunehmend ein Zuschlagskriterium.

6 · Beschäftigen Sie weniger als 10 Personen und erzielen weniger als 2 Mio. EUR Umsatz?

Beide Bedingungen müssen zutreffen. Kleinstunternehmen sind vom European Accessibility Act ausgenommen.

Warum sich die Auskünfte widersprechen

Wenn Sie zu diesem Thema recherchiert haben, sind Sie vermutlich auf drei verschiedene Antworten gestossen. Das liegt nicht an schlechten Quellen — es liegt daran, dass tatsächlich drei getrennte Regelwerke nebeneinanderstehen, mit unterschiedlichen Adressaten und unterschiedlichen Zeitpunkten.

Am häufigsten geraten der European Accessibility Act und das Schweizer Recht durcheinander. Der EAA wurde am 28.06.2025 wirksam — daraus wird in Übersichten oft «seit Juni 2025 gilt in der Schweiz die Barrierefreiheits­pflicht». Für ein Schweizer Privatunternehmen ohne EU-Kundschaft trifft das so nicht zu.

BehiG und BehiV — die öffentliche Hand, heute

Das Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet Bund, Kantone und Gemeinden sowie Betriebe mit öffentlichem Auftrag. Für den Bund ist der Standard eCH-0059 verbindlich; die Version 3.0 wurde am 21.05.2021 übernommen und stützt sich auf WCAG 2.1 Stufe AA. Kantone und Gemeinden folgen dem in unterschiedlichem Umfang.

Private Anbieter erfasst das BehiG in seiner heutigen Fassung nicht.

European Accessibility Act — Unternehmen mit EU-Kundschaft, seit dem 28.06.2025

Die EU-Richtlinie gilt seit dem 28.06.2025. Sie betrifft auch Schweizer Unternehmen — nicht wegen ihres Sitzes, sondern weil sie Kundschaft im EU-Binnenmarkt bedienen. Erfasst sind vor allem Produkte und Dienstleistungen mit einer Abschlussmöglichkeit: Onlineshops, Buchungssysteme, Bankdienstleistungen, E-Books, Personenverkehr.

Der technische Massstab ist die Norm EN 301 549, die auf WCAG 2.1 AA verweist.

Teilrevision BehiG — private Anbieter in der Schweiz, voraussichtlich ab dem 01.01.2027

Die geplante Teilrevision soll erstmals auch private Anbieter von Dienstleistungen an die Allgemeinheit verpflichten. Als Zeitpunkt ist der 01.01.2027 vorgesehen. Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens sind Umfang und Termin nicht endgültig.

Wer heute plant, plant für diesen Zeitpunkt — nicht für einen, der schon eingetreten wäre.

Die Ausnahme, die am häufigsten übersehen wird

Kleinstunternehmen sind vom European Accessibility Act ausgenommen: weniger als 10 Beschäftigte und weniger als 2 Mio. EUR Jahresumsatz. Beide Bedingungen müssen zutreffen.

Für viele Schweizer KMU entscheidet allein diese Frage darüber, ob die Fristen sie überhaupt betreffen. In den meisten Übersichten fehlt sie.

Der gemeinsame Massstab: WCAG 2.1 AA

So verschieden die drei Regelwerke sind — der technische Massstab ist derselbe. Die Web Content Accessibility Guidelines in Version 2.1, Konformitätsstufe AA, ordnen die Anforderungen nach vier Grundsätzen: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust.

Das ist die praktische Nachricht: Wer nach WCAG 2.1 AA arbeitet, erfüllt alle drei Regelwerke gleichzeitig. Die Frage, welches gilt, entscheidet über den Zeitpunkt und über die Nachweispflicht — nicht darüber, was zu tun ist.

Diese Übersicht ordnet ein und ersetzt keine Rechtsauskunft. Für den Einzelfall — besonders bei Ausschreibungen und bei Angeboten in der EU — klären Sie die Lage anwaltlich.

Häufige Fragen

Wie lange dauert der Check?

Die Bestätigung kommt sofort, der Bericht in rund einer Minute per E-Mail. Sie müssen die Seite nicht offen lassen.

Was kostet die Behebung ungefähr?

Das hängt davon ab, was gefunden wird. Kontraste, Sprachangabe und Alternativtexte sind meist eine Sache von Stunden. Aufwendig wird es, wenn ein Aufklappmenü oder ein Buchungsablauf nicht ohne Maus bedienbar ist — dort steckt die Barriere in der Bauweise, nicht in einem Attribut. Der Bericht ordnet die Befunde so, dass Sie das unterscheiden können.

Was passiert mit meinen Daten?

Ihre Angaben dienen dem Check und der Kontaktaufnahme. Sie werden nicht weitergegeben und nicht verkauft. Sie erhalten den Bericht und eine Nachfassmail nach sieben Tagen — mehr nicht. Näheres in der Datenschutz­erklärung.

Warum eine geschäftliche E-Mail-Adresse?

Der Bericht ordnet eine unternehmerische Pflicht ein und gehört zur verantwortlichen Stelle. Adressen von Wegwerfdiensten werden abgewiesen.

Kann ich meine Website mehrmals prüfen?

Einmal täglich je Adresse. Nach Änderungen prüfen Sie am nächsten Tag erneut und sehen, was sich bewegt hat.

Ersetzt der Check ein Audit?

Nein. Er prüft, was maschinell prüfbar ist, und ordnet Ihre Rechtslage ein. Für eine belastbare Aussage braucht es eine Person, die die Seite mit der Tastatur und mit Vorlesesoftware durchgeht.

Wir arbeiten mit einer Agentur — was fangen die damit an?

Der Bericht nennt je Befund das WCAG-Kriterium und die betroffenen Elemente. Das ist eine Arbeitsgrundlage, keine Bewertung Ihres Dienstleisters — und es macht das Gespräch konkret.

Befunde sind das eine, die Behebung das andere.

Wenn der Bericht Handlungsbedarf zeigt und im Haus die Zeit fehlt: Wir übernehmen die Umsetzung oder prüfen, was maschinell nicht messbar ist. Und wenn Sie nur eine Einschätzung brauchen, ob der Aufwand realistisch ist — fragen Sie das gern zuerst.

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