Allgemeine Geschäftsbedingungen der OM3 Marketing GmbH – Ihr Rahmen für eine professionelle Zusammenarbeit

Präambel

Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und somit des professionellen Verhältnisses zwischen Kunde und Agentur bildet das Auftragsrecht im Sinne der Art. 394 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Das Vertrauen in eine fachmännisch einwandfreie, unabhängige und objektive Beratung durch die Agentur sowie in die umfassende Information und Transparenz dem Kunden gegenüber bilden die Basis für Kundenverträge und damit für eine gute Zusammenarbeit.

Gestützt darauf vereinbaren der Kunde und die Agentur was folgt:

Vertrag und Dienstleistungen

Alle Offerten der Agentur sind unverbindlich. Der Kunde beauftragt die Agentur für die in der Offerte genannten Leistungen. Die Offerte bildet zusammen mit diesen AGBs den Rahmen für einen Vertrag mit dem Kunden. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Agentur eine Annahmeerklärung oder Bestellung schriftlich bestätigt. Alle vertraglichen Vereinbarungen müssen schriftlich erfolgen.

Die Agentur kann für die Leistungserbringung Subunternehmer unter Wahrung der Vertraulichkeit einsetzen.

Die Agentur verrechnet beauftragte Zusatzleistungen zu einem Stundensatz von 190 CHF.

Zusammenarbeit

Die Agentur ist verpflichtet, sämtliche Aufträge, auch gegenüber Dritten, jederzeit zu den bestmöglichen Bedingungen und Konditionen für den Kunden zu verhandeln und einzukaufen.

Der Kunde liefert ein verbindliches Briefing und stellt der Agentur alle relevanten Informationen zur Verfügung, die für die Durchführung des Auftrages sowie den Leistungen der Agentur notwendig sind bzw. beschafft diese soweit angefordert und möglich.

Der Kunde und die Agentur legen für die Meetings und das Reporting eine verbindliche Regelung fest.

Die Agentur archiviert sämtliche aus dem Auftrag resultierende Unterlagen wie folgt: Konzeptionelle Daten für die Dauer von 5 Jahren. Kaufmännische-, Buchhaltungs-Daten etc. für die Dauer von 10 Jahren. Die Agentur (inkl. deren Mitarbeiter) verpflichtet sich, sämtliche Geschäftsvorgänge im Rahmen dieses Auftrages, auch über das Vertragsende hinaus, jederzeit vertraulich zu behandeln.

Im Rahmen einer Abnahme ist der Kunde verpflichtet alle Leistungen der Agentur unverzüglich nach der Fertigstellung zu prüfen und mögliche Mängel sofort mitzuteilen.

Immaterialgüterrechte, die der Agentur bereits vor Vertragsbeginn gehören, verbleiben in der alleinigen Berechtigung der Agentur. Der Kunde erwirbt daran keinerlei Rechte

Die Leistungen aus unseren Supportverträgen beziehen sich auf Tätigkeiten innerhalb der normalen Bürozeiten (8 – 17 Uhr). Tätigkeiten ausserhalb der Bürozeiten werden gesondert verrechnet.

Rechnungs- und Zahlungs-Modalitäten

Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen der Agentur gemäss der Offerte zu bezahlen. Alle Preise verstehen sich zusätzlich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Agenturrechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Drittkosten werden immer vorab in Rechnung gestellt. Bei Projekten mit einer Laufzeit über einem Monat, können monatliche Teilrechnungen gestellt werden.

Die Agentur informiert den Kunden schriftlich, welche individuellen Zahlungstermine mit den Medien oder sonstigen Dritten sie vereinbart hat resp. heute angewendet werden. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, die Zahlungstermine strikt einzuhalten.

Sämtliche Zahlungen in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung haben jeweils durch Banküberweisung zu erfolgen, andere Zahlungsformen (insbesondere Scheck oder Bargeld) sind ausgeschlossen.

Laufzeit und Kündigung

Ein Vertrag kann nach Beauftragung nicht mehr gekündigt werden. Wenn ein Milestone bezogenes Vorgehen vereinbart worden ist, können beide Vertragsparteien nach jedem Milestone das Projekt kündigen. Bei wiederkehrenden Leistungen können beide Parteien die Vereinbarung jederzeit auf Ende eines Monats kündigen.

Haftung

Die Agentur garantiert keine Leistungen Dritter, insbesondere Rankingpositionen bei Suchmaschinen.

Die Agentur haftet für den direkten Schaden, der aus vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Verletzung ihrer Pflichten aus dieser Vereinbarung entsteht. In allen anderen Fällen ist die Agentur nicht haftbar.

Schlussbestimmungen

Wenn eine Bestimmung dieser AGBs unwirksam wird, bleiben die anderen Bestimmungen davon unberücksichtigt.

Die Agentur behält sich das Recht vor, die AGBs jederzeit zu ändern. Die Agentur wird dem Auftraggeber eine solche Änderung umgehend mitteilen. Sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Änderungsmitteilung widerspricht, gelten die geänderten AGBs als vom Kunden angenommen. Bei Erteilung eines neuen Auftrages gelten die aktuellen AGBs auch für alle bestehenden Aufträge.

Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Zürich. Es gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts OR, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der OM3 Marketing GmbH und die Vereinbarung aus der Offerte.